► Viel hat die EU ihren Bürgern versprochen, wenig gehalten. Alles sollte frei und grenzenlos werden. Das wurde auch für den Euro versprochen, nur der wurde dann nicht so frei wie verkauft und wird immer reglementierter. Als Währung frei konvertierbar? Theoretisch, dann sollte mal bei einer Bank innerhalb der EU versucht werden, € 10 tsd. in USD oder CHF zu tauschen. Das macht ggf. nur die Hausbank und die legt gleich mal ein Formular darüber an. Die EZB, die über den Euro wachen sollte, kümmert sich nicht die Bohne um Geldwertstabilität. Das wäre ihre Aufgabe. Sie geht lieber ihrem Hobby der Staatsfinanzierung nach, neuestens auch Green Economy, macht Politik, verbotenerweise. Dass Christine Lagarde es mit dem Gesetz nicht so genau nimmt, bestätigte ein französisches Gericht. Nicht überraschend also, dass der Euro seit der Einführung ca. 40% an Kaufkraft (gemittelt über die gesamte Euro Zone) verlor, bewertet an Gold sogar fast 100%. Und es geht stetig weiter nach unten. Geldwertstabilität, das war einmal. Maximale Kontrolle des unter Generalverdacht stehenden Bürgers, das ist heute.
► Auch wie mit dem Euro Bargeld umgegangen werden darf, ist alles andere als frei, jetzt schon. Eine EU Verordnung sieht vor, dass wer mehr als € 10 tsd. in den EU Raum einführt oder aus diesem heraus transportiert, dies beim Zoll anzumelden hat. Also wieder Formular, Registrierung usw. Beim Überschreiten von Staatsgrenzen innerhalb der EU sollte das eigentlich nicht erforderlich sein, eigentlich. Aber Spanien ist da nocheinmal eine Spur strenger. Das Land fordert auf Basis des Ley 10/2010 vom 28.04.2010 (Gesetz zur Vorbeugung und Verhütung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus) in Art. 34 Abs. 1 a, dass so Beträge die den Betrag von € 10 tsd. überschreiten, nach Spanien ein oder ausgeführt werden, diese beim spanischen Zoll angemeldet werden müssen. Das gilt natürlich auch für Silber- und Goldmünzen, Barren, USD, CHF und was auch immer, wenn dies bewertet den Betrag von € 10 tsd. übersteigt. Terror bekämpfen ist immer cool, das finden alle, aber mit € 10 tsd. kommt niemand weit. Das richtige Framing ist eben alles.
► Werden also Mittel wie oben beschrieben mitgeführt, die den Betrag von € 10 tsd. übersteigen, müssen die bei Ziel Spanien angemeldet werden. Da dies nur für Spanien gilt, heisst das also dass am Zielflughafen in Spanien der Zoll aufgesucht werden muss, um den Betrag anzumelden, bevor (!) der gesicherte Ankunftsbereich verlassen wird. Für einen Fährhafen gilt analoges. Schwerer gestaltet sich die Sache für Vanlifer, die von Frankreich nach Spanien einreisen. Für die heisst es ggf. an der Porta Catalana von der E15 zur Zollstation abzubiegen und ein Formular auszufüllen. Also hoffen, dass ein passender Beamter vor Ort ist. Gemacht wird das kaum einmal, denn wenige wissen um die Regelung. Den Betrag am Weg auf die Kanaren im Hafen von Cádiz oder Huelva anzumelden, wäre hingegen zu spät und ein Regelverstoss. In umgekehrte Richtung gilt obiges natürlich ebenso.
► Ja, aber pragmatisch. An den Autobahngrenzen sind ggf. Zielfahnder unterwegs, die sich auffällige KFZ herauspicken, so wie das die Bundespolizei an der Grenze zu Luxemburg macht, um Geldkoffer herauszufischen. Gelegentlich schiebt auch die Guardia Civil auf der französischen Seite hinter der Porta Catalana an der Mautstation mit ihren französischen Kollegen Dienst und befragt Autos mit spanischem Kennzeichen zu diesem Thema und anderem. Zunehmend werden auch unwissende Vanlifer in den Häfen von Cádiz und Huelva befragt, ob sie mehr als € 10 tsd. Barmittel mitführen. Fast jeder ist überrascht, da unwissend bzw. von diesem Betrag nur träumen kann. Erst seitdem es populär wurde, monatelang mit dem Van unterwegs zu sein, begannen die Guardia Civil Mitarbeiter in den Häfen danach zu fragen. Bargeld ist übrigens im Van oder am Airport schnell gefunden. Spürhunde haben das sofort im Auto oder Koffer gefunden. Wer erwischt wird, bezahlt immer eine saftige Strafe. Kulanz kennt die Guardia Civil nicht. Ein Regelverstoss wird immer sanktioniert. Also Ärger vermeiden, Geld anmelden, das tut nicht weh, kostet nichts und alles ist ok.
► Auch hier ist Spanien rigoros. Bereits Zahlungen über € 1.000,- dürfen nicht mehr bar getätigt werden, müssen also per Karte oder Überweisung durchgeführt werden. In der Praxis hält sich aber kaum jemand daran. Eine Immobile mit dem Geldkoffer zu kaufen, wie das in der "guten alten Zeit" kein Problem und recht üblich war, spielt es aber in Spanien schon lange nicht mehr. Vor allem die Immobilien Makler auf Mallorca traf das schwer.
Achtung: Regeln können sich ändern, ggf. informieren, ob sich Gesetze oder Verordnung geändert haben! Die Zeichen stehen auf weitere Verschärfung.