► Wer aktuell auf den Kanaren urlauben will, muss einen max. 72 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen können (siehe mehr Informationen hier), sowie ein Smartphone dabei haben, auf dem die spanische Corona Warn-App "Radar Covid" installiert ist. Diese muss immer aktiviert sein. Das Mobiltelefon ist "permanente" mitzuführen. Da es bei den meisten Menschen ohnedies bereits auf einer Hand festgewachsen ist, wird das für die Mehrheit kein Problem darstellen. Ob dies alles auch für das Baden im Meer, Surfen oder Tauchen gilt, gibt die Verordnung nicht her.
Weiters muss der Tourist, wenn er in sein Heimatland zurück gekehrt ist, die spanische Corona App 15 Tage lang aktiv halten. 15 hört sich gut durchdacht an, als ob "Experten" extrem angestrengt über die Dauer nachgedacht hätten. Keine zwei Wochen, 14 Tage, auch nicht die klassische Quarantäne Zeit, cuarenta eben, 40 Tage, nein, exakt 15 ohne Nachkomma. Aha, das ist ja mal eine Ansage: Spanien regelt also auch bereits die Rechtsmaterie auf fremden Staatsgebieten. Diesmal hat Brüssel nicht die ungeschickten Finger im Spiel. Irgendwie ist zu merken, der kastilische Conquistador ist noch nicht so ganz raus aus den Machthabern in Madrid. Die Katalonen können davon ein Lied singen. Nein, nein, noch nicht einmal der Habsburger Carlos primero (Karl V.), König von Kastilien, Asturien, Aragon und vielen anderen Besitzungen, sowie Römisch Deutscher Kaiser, in dessen Reich die Sonne nie unterging, hätte das durchsetzen können. Da hätten ihm die Kurfürsten was gehustet, mit oder ohne Corona.
Einen sehr guten Überblick, wie die aktuellen Bestimmungen zum Thema Covid in Spanien sind, gibt die Website der Österreichischen Wirtschaftskammer.
Links zum App Download: