Private Campingplätze sind auf den Kanaren dünn gesät und die es gibt, sind nicht unbedingt das, was Camper in Sachen Infrastruktur beispielsweise von der Peninsula gewohnt sind. Einige der wenigen bieten auch nur die Möglichkeit ein Zelt aufzustellen. Einen Überblick gibt der Artikel „Legal campen auf den Kanaren – eine Wissenschaft!“. Seit 2022 wird der erste legale private Campingplatz auf Fuerteventura am Stadtrand von Corralejo betrieben. Das ist aber mehr ein Parkplatz mit Infrastruktur. Details dazu finden sich im Artikel „Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.“
Die zentrale Frage, wie sich die Camping oder Vanlife Situation für den Einzelnen auf Fuerteventura bzw. in ganz Spanien darstellt, ist die Frage: „turismo“ ja oder nein. Als turismos werden in Spanien KFZ typisiert, die ca. in die Klasse PKW von Deutschland oder Österreich fallen, ungefähr. Massgeblich ist nicht nur das Gewicht, sondern auf Breite, Länge und Höhe. Passt ein KFZ ca. in einen virtuellen Kubus von 2 x 5 x 2 m und wiegt < 3,5 t, ist er in Spanien sehr wahrscheinlich ein turismo. Ein gutes Indiz, mit einem turismo unterwegs zu sein, ist auch das Fährticket. Ging es zum Basispreis auf die Fähre, stuft mindestens die Fährgesellschaft das Vehikel als turismo ein, meist ist das auch so am Ticket vermerkt. Die beliebten Campervan Kastenwägen sind grossteils keine turismos mehr. Was ein turismo ist, legt das Ministerio de Transportes, Movilidad y Agenda Urbana (vormals Ministerio de Fomento) fest und daran knüpfen sich wesentliche Einschränkungen, die auf regionaler Ebene in Gesetze und Verordnungen gegossen werden können, um z.B. Camper von öffentlichen Parkplätzen auszuschliessen. Hier haben autonome Regionen, Provinzen und Gemeinden eigene rechtliche Möglichkeiten und damit es noch komplexer wird, auf den Kanaren die Cabildos Insulares ebenso. Die spanische Verwaltung ist überaus komplex, der Kampf um Autonomierechte, auch um die Inselregierungen derart verbissen, da nur über diesen Weg direkt Abgeordnete in das spanische Parlament entsandt werden können, um sich dort Gehör zu verschaffen. In einem sonst sehr zentralistischen Staat wichtig.
Oft wird das „frei Stehen“ auf Fuerteventura als Graubereich bezeichnet. Ist es aber nicht. Generell ist wildes Campen in Spanien verboten, wie ziemlich überall im Rest Europas. Ist der Camper oder Vanlifer aber mit einem klassischen Bulli Format unterwegs, also turismo, kann er so ziemlich überall übernachten, keinesfalls aber z.B. am Strand s.u., solange er kein „Campingverhalten“ zeigt, denn übernachten im „turismo“, auch in Städten, ist in Spanien nicht verboten. Also rechts ranziehen, an einer Strandpromenade oder Parkplatz und dort nächtigen, kein Problem. Aber, kein Campingverhalten, dann wird es illegal. Was das ist, wurde in Spanien auch schon ausgestritten: Keine Campingutensilien vor dem Van, noch nicht mal ein Sessel, keine Markise und auch kein Aufstelldach, in Spanien „pollo“ für Huhn, selbst Keile zur Nivellierung sind verboten. Wer aber ein Wohnmobil fährt, einen 6 m langen und 2,8 m hohen Kastenwagen beispielsweise, der darf obiges nicht, das wäre illegal. Gemeinden sind also wegen nationalem Recht die Hände gebunden, ungeliebtes Vanlife Volk vom Übernachten auf Parkplätzen oder an schönen Pisten am Meer, die für den allgemeinen Verkehr frei gegeben sind, auszuschliessen. Die einzige Möglichkeit die sie dazu haben, ist ein generelles Halte- oder Parkverbot, beispielsweise von 20:00 bis 8:00 Uhr, zu verhängen oder ein derartiges Fahrverbot. Zu dieser Methode greift die Gemeinde La Oliva auf der Piste am Strand Playa de Marfolin in El Cotillo. Sich im Vanlife maximal auszuleben, ist in Spanien nur im Bulli Format möglich und das erklärt auch, warum für viele Surfer nur dieses Format in Frage kommen.
Gemeinden haben die Möglichkeit, Gemeindegrund als Camping Stellplätze freizugeben. Das regeln ayuntamientos in Verordnungen. Oft sind es nicht die schönsten Ecken. Damit wollen Gemeinden das auf den Kanaren kaum zu unterbindende illegale Campen in geregelte Bahnen lenken. Das Wohnmobil ist die liebste Urlaubsform der Canarios und meist auch die einzige, die sie finanziell stemmen können. Wer den interinsular Fährbetrieb, besonders nach und von Fuerteventura, im August einmal erleben durfte, konnte die Wohnmobil Völkerwanderung mitverfolgen. Auf den gewidmeten Gemeinde Stellflächen ist aber keinesfalls uneingeschränkter Campingurlaub nach Lust und Laune möglich. Mit der Freigabe der Fläche, wird ein Regelkatalog veröffentlicht. Der kann beispielsweise eine zeitlich beschränkte Freigabe festlegen, offenes Feuer und Hunde untersagen und mehr. Fast immer ist die maximal Anzahl der Fahrzeuge geregelt, die gleichzeitig stehen dürfen und die maximale ununterbrochene Gesamtstehdauer, die üblicherweise eine Woche beträgt. Damit sollen Siedlungsbildungen und Dauercamping unterbunden werden. Für letzteres sind andere Stellplätze vorgesehen. Überprüft wird das alles vom Ordnungsamt, also der Policía Local und auch dem Medio Ambiente, die ein Augenmerk auf Müll, Feuer und ähnliches hat. Je nachdem, wie gut die Gemeinden organisiert sind, werden die Verordnungen auf den Gemeindewebsites veröffentlicht, meist jährlich, da sich immer etwas ändert. Wo derartige Stellplätze zu finden sind, ist im Artikel „Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.“ nachzulesen.
Die Wohnsituation des durchschnittlichen Canario ist nicht sehr erquickend. In Fuerteventuras Hauptstadt werden selbst die ärmlichen Sozialbauten der Franco Ära, die „La Barriada de Nuestra Señora del Carmen“, aus dem Jahr 1945 noch bewohnt. Viel hat sich in denen in Sachen Komfort nicht getan. Um diesen engen und tristen Wohnverhältnissen in der Sommerhitze zu entkommen, fliehen die Canarios mit ihrem Wohnwagen ans Meer. Dort verbringt die Familie die gesamten Schulferien. Wer arbeiten muss, stösst an den Wochenenden dazu. Um das zu ermöglichen, vergeben Gemeinden Dauerstellplätze für die Sommermonate am Meer. Die müssen jedes Jahr neu beantragt werden und werden dann im first come first served Modus kostenlos vergeben. Wird ein Stellplatz nicht pünktlich bezogen oder durchgehend genutzt verfällt er. Teils wird auch Strom, Wasser und nun auch WLAN gratis zur Verfügung gestellt, eine Art Sozialleistung. Diese Stellplätze sind nur residentes der Gemeinde zugänglich. Ein normaler Camper, auch wenn Platz wäre, darf sich an diesen Plätzen nicht breit machen. Beispiele finden sich in „Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.“
Spanien ist in Sachen Natur das vielfältigste Land Europas. Von Sanddünen bis Skipiste in den Sierras reicht das Spektrum mit einer Biodiversität, die seinesgleichen sucht. Vielen Spanienurlaubern ist das nicht bewusst, da sie dieses grosse Land in all seinen Facetten nicht bereist haben. In diesem weiten Land liegen wunderbare Naturschutzgebiete, sogenannte „paisaje protegidos“, die je nach Schutzstatus auch gar nicht oder nur temporär betreten werden dürfen. Um sie Besuchern besser zugänglich zu machen, werden Naturcampingplätze eingerichtet, die mit Basisinfrastruktur wie WC, Duschen und gemauerten Grillplätzen ausgestattet sind. Schutzhütten, wie in den Alpen, dürfen in diesen Gebieten nicht gebaut werden. Das wäre heute in den Alpen auch nicht mehr möglich. Bergsteiger und Wanderer profitieren davon, dass die Schutzhütten teils schon im 19. Jhd. von Alpenvereinen errichtet wurden. Für Fuerteventura Vanlife oder Camping sind diese Campgrounds nicht relevant, da es auf der Insel solche nicht gibt. Camper die vor haben auch Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera oder La Palma zu besuchen, sollten sich mit dem Thema befassen, denn die Stellplätze eröffnen auf diesen Inseln die Möglichkeit völlig legal, mit Basiskomfort in einzigartiger Landschaft zu campen und das kostenlos. Es gilt aber vorher bei der Gemeinde ein Carnet einzuholen, das für eine definierte Periode den Zugang ermöglicht. Der Aufwand loht. Kontrolliert wird das von Parkrangern die auch darüber wachen, dass die Regeln bzgl. offenem Feuer eingehalten werden. Mehr dazu findet sich unter „Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.“
Unterhalten sich Spanier über das, was an Stränden, an den Küsten Spaniens erlaubt ist, dann sprechen sie immer von dem „costas“. Gemeint ist das „Ley de Costas“, das Küstenschutzgesetz aus dem Jahre 1988, das letztmalig im Jahr 2013 novelliert wurde. Meist sind sie schlecht darauf zu sprechen, denn es regelt alles und jedes, wo am Strand Gastronomie betrieben, Surfunterricht gegebene werden darf und vieles mehr. Gemeinden, selbst die Cabildos Insulares, haben hier nichts zu melden. Das Gebiet von der Wasserlinie bei Normalnull bis 100 m landeinwärts, in Sonderfällen 300 m, steht unter der Norm des Ley de Costas. Das verfügte auch 1988, dass diese Zone in Staatsbesitz überführt werden muss und private Besitzer enteignet würden. Das traf z.B. die Familie Jordán Martinón aus Lanzarote, denen die wenig bekannte Kanaren Insel Alegranza gehört. Nach dem neuen Küstengesetzt, schrumpfte das Eigentum an der 10,3 Km2 grossen Insel um viele Hektar. Das mag entrüsten, das Gesetz sichert andererseits aber jedem den freien Zugang zu den spanischen Küsten. Das verhindert Zustände wie an der portugiesischen Atlantikküste der Region Alentejo. Dort gehört so ziemlich alles amerikanischen Investoren, auch einem Geschäftspartner des edlen „Klimaretters und Naturschützers“ Georg Clooney. Für den Normalbürger gibt es kaum noch einen Strandzugang an die wunderbare und wilde Küste. An Kärntner Seen ist es auch kaum besser. Strandliebhaber, ohne Milliardärsstatus und Anwesen am Meer, müssten das Ley de Costas schätzen.
Für Camper, vor allem Surfer, ist das Ley de Costas aber ein Pulverfass. Es verbietet u.a. das Befahren des 100 m (selten 200 m) breiten Küstenstreifens bei Strafen von € 50,- bis 150,-. Für spanische Verhältnisse ist das ein Sozialtarif. Wird dieser Regelbruch aber in einem Naturschutzgebiet begangen, beispielsweise an den Stränden von Cofete, kann die Strafe auf € 6.000,- hinauf schnellen. Heftig wird es auch, wenn ein Camper innerhalb dieses Küstenstreifens nur parkt oder noch schlimmer übernachtet und die unerbittliche Guardia Civil oder Policía Nacional vorbeischaut. Die interessieren sich für Nationalgesetze und setzen diese gnadenlos durch. Der „Art. 33.5. Ley de Costas, Artículo 68.1.3 del Reglamento de Costas“ gibt ihnen die Formel zur Hand, nach der sie dann die Strafe bemessen. Die Formel lautet Strafe = verstellte Quadratmeter x Tage mal min. € 40,-. Zur Fläche zählt auch eine ausgefahrene Markise, alles, was irgendwie bedeckt oder genutzt wird. Nun kann jeder seine Fahrzeugdaten samt Markise et.al. in die Formel einsetzen plus Tage und rechnen. Das kann teuer werden. Jammern oder maulen ist bei Exekutivbeamten in Spanien ganz schlecht, denn es wird als Angriff auf die Autorität ausgelegt. Dann wird es ganz schnell deutlich teuerer oder noch unangenehmer, wenn das Gespräch auf dem Revier fortgesetzt wird. Am besten sich höflich mit Einsicht und Reue seinem Schicksal hingeben. Dann könnte es die Minimalstrafe werden.
Ende 2023 beschloss die Gemeinde Pájara einige neue Verordnungen, die für den Tourismus einschneidende Regeln bringen und dazu dienen sollen, die touristische Qualität des Südens zu heben. Der neue Gemeindechef Señor Alejandro Jorge hat ambitioniert sein Amt angetreten und belässt es nicht nur beim Reden, wie sein Vorgänger und Selbstdarsteller Señor Pedro Armas, um den sich aktuell die Staatsanwaltschaft Puerto del Rosario wegen Ungereimtheiten bei einem Immobilien Deal in Ajuy kümmert. Jorge nimmt sich endlich dem herunter gekommenen Costa Calma an, saniert Strassen, reinigt es von Müll und auch den Vv, den Ferienvermietungen von Privatvermietern, nimmt er sich an, die nun strenger reglementiert und eingeschränkt werden sollen. Tourismusbetriebe finden keine Mitarbeiter mehr, da es für sie keinen Wohnraum mehr gibt. Auch für Camper ändert sich einiges. Wild campen ist zwar in ganz Spanien wie auch in Portugal und der DACH Region verboten, in teilen Spaniens wird das aber sehr locker gehandhabt, wie in einigen Gemeinden an der Costa de la Luz oder im weiten und leeren Landesinneren. Auf Fuerteventura war das bisher auch so, seit Corona Zeiten wurde es aber zu einem Problem. So verwahrlosen bereits Ecken um Los Lagos in El Cotillo zu wilden Aussteiger Camping Stellflächen, auf denen schon nicht mehr zugelassene Wohnwagen als Behausung dienen. Ein Ambiente, das Tourismus vertreibt, der Treibstoff der Insel. Und genau das, ausdrücklich formuliert und auch auf den Naturschutz hinweisend, erliess die Gemeinde Pájara eine Camping Verordnung, die das geltende Recht präzisiert und vor allem einen neuen Strafrahmen von 500,- bis 1.000,- Euro bei Verstössen festlegt. Grob besagt die Verodnung das, was im wesentlichen bereits in Gesetzesform gegossen ist: Wo nicht ausdrücklich erlaubt, ist campen verboten. Somit hat die Verordnung neben der Erhöhung des Strafrahmens auch eine gewisse symbolische Bedeutung. Damit soll das touristische Gebiet im Süden auch optisch attraktiv bleiben und nicht verkommen, denn mit illegalem Camping geht auch immer eine Vermüllung einher. Ob es nun der illegalen Wohnwagensiedlung in Puerto de la Cruz, die bereits 2022 halb abbrannte und seit Jahrzehnten besteht, an den Kragen gehen wird, wird interessant. Davor schreckte bisher jeder Gemeindechef zurück. Da Urlauber mit dem Camper aber nicht ganz vertrieben werden sollen, werden wohl in Zukunft verstärkt legale Stellflächen, wie in der Gemeinde Antigua, definiert werden.
Heisst das, dass im Campervan oder Wohnmobil auf der Strasse nicht mehr übernachtet werden darf? Nein, das heisst es nicht, denn es wird zwischen parken und campen unterschieden. Ohne "Camping Verhalten" wie Auffahrkeile, Tische und Sessel, Markiesen, also einfach vorfahren und abstellen, ist das Übernachten in Fahrzeugen weiter erlaubt. Wohnwagen dürfen aber nicht abgekoppelt werden. Interessanter Weise, dürfen Aufstelldächer ausgefahren werden. Verschärfende Ausnahmen kann es geben, wenn nur "tourismos" erlaubt sind, also etwas in der Grösse eines Cali. Wohnmobile, Kastenwägen oder gar Wohnwägen sind dann illegal. Wer auf Fuerteventura campen will, sollte also die aktuell strengsten Regeln der Gemeinde Pájara im Auge haben, die flächenmässig die Grösste der Insel ist und von Ajuy im Westen und La Lajita im Osten bis hinunter an die Südspitze reicht. Sie ist die finanzkräftigste der Insel, lebt nahezu ausschliesslich vom Tourismus. Daher ist damit zu rechnen, dass die Verordnung durchgesetzt wird und vor allem anfangs mit strengen Kontrollen zu rechnen ist.
Gesetzeswerke und Verordnungen sind ein lebendes Gebilde und so ist obiges auch zu verstehen. Es dient rein zur Orientierung und erhebt nicht den Anspruch zum Zeitpunkt des Lesens die Situation korrekte und in vollem Umfang wiederzugeben.
Legal campen auf den Kanaren – eine Wissenschaft!
Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.
Vanlife, campen ist in und alles was in grösseren Horden auftritt, führt schnell einmal zur Verärgerung der Ortsansässigen. Vor allem durch schwarze Schafe, die Müll zurücklassen, Chemietoiletten in die Landschaft kippen, einwenig für die nächste Tankfüllung klauen oder wilde Parties feiern. Generell hat man auf den Kanaren aber kein Image Problem mit dem Camper oder Van, denn es ist die Urlaubsform der Canarios. Durch das eigene Verhalten der Bewegung keinen Schaden zufügen.
Die Kriminalität war auf Fuerteventura bisher so minimal, dass sie kaum erwähnenswert war. Durch den Tourismusboom kamen viele Glücksritter. Vielen ging schnell das Geld aus. Zugleich schwappen immer wieder, trotz dichtem Netz der Guardia Civil, Drogen aus Marokko herüber. Beides führt leider zu einer Kriminalität, die sich in Autoeinbrüchen wieder findet. Heimgesucht werden Parkplätze, an denen länger Autos unbeobachtet stehen, so z.B. am Wanderparkplatz des Gran Valle auf Jandía, oder an Parkplätzen an Stränden, zu denen abgestiegen werden muss, wie dem Playa de la Escalera. In der Regel wird mit einem Stein die Scheibe eingeschlagen und alles zusammen gerafft was zu finden ist. Werkzeug haben die Kriminellen keines dabei. Was also mit einem Stein nicht zu knacken ist, wie ein eingebauter Safe, ist sicher.
Die Chemieentsorgung ist keine leichte Sache auf Fuerteventura. Im Artikel „Campen + Vanlife auf Fuerteventura – das grosse Insider Stellplatzverzeichnis von Nord nach Süd.“ findet sich ein Verzeichnis der Stationen mit GPS Daten.
Punta Las Salinas – ein Spot so echt wie ein Bulli.
Der Traum eines jeden Surfers: Ein einsamer Spot mit einem 1a Break, den er ganz für sich und seine Buddies alleine hat. Frühmorgens aus dem Fenster schielen und wenn die Welle läuft direkt ins Wasser. Auf Fuerteventura möglich und an einigen dieser Spots ist auch das Campen legal.
Punta Salinas ein derartiger, neben dem herrlichen Kap und dem Leuchtturm Faro de Punta de Jandía. Direkt an der Welle dürfen Camper stehen. Viele sind es nicht. Unter der Woche ist es fast immer einsam. Das ändert sich am Wochenende. Dann kommen die Locals mit ihren Vans. Mehr als fünf sechs Vans, die über Nacht bleiben, werden es aber kaum. Die Stimmung ist cool. Dort lebt der alte Surfspirit.
Mit einem Problem muss sich jeder rumschlagen, der mehrere Monate auf den Kanaren mit dem Wohnmobil, Van oder Auto unterwegs sein will und ein nicht kanarisches Kennzeichen besitzt. Die Kanaren sind ZEC (Zone Especial Canaria), eine EU Sonderwirtschaftszone mit abweichendem Steuer- und Zollsystem. Daher darf mit einem nicht kanarischen Kennzeichen nur einen Monat auf den Inseln gefahren werden. Wer noch 3 Monate dran hängen möchte, muss sich am Verkehrsamt ein grünes Kennzeichen besorgen samt Versicherung. Danach ist Schluss und das Fahrzeug muss die Kanaren verlassen oder importiert werden. Verkehrskontrollen sind allgegenwärtig. Die Policía Local interessiert das nicht, denn es ist nicht ihr Aufgabengebiet. Auf die Kennzeichensünder macht die Guardia Civil Tráfico jagt, auf Gran Canaria oder Teneriffa gar nicht, auf Fuerteventura intensiv. Man hat Zeit. Die Beamten fühlen dem Fahrer auf den Zahn. Mit einer Fährbuchung geben sich die Beamten als Nachweis einer rechtzeitigen Ausreise nicht zufrieden, denn das Ticket lässt sich umbuchen. An einem „tarjeta de embarque“, einem Boarding Pass, sind die interessiert. Das alles kann sehr nerven und sollte z.B. in Richtung sechs Monate überdacht werden, denn die Zielgruppe spült relativ mehr Geld direkt auf die Kanaren als pauschal Touristen. Eine grüne Versicherungskarte sollte reichen, um die schwarzen Schafe auszusortieren.